Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OptiAI Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 1 UGB (Unternehmergesetzbuch). Verbrauchergeschäfte werden nicht abgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Geschäftsprozess- optimierung, Kostenreduktion und digitale Transformation. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- leistungen nach dem Stand der Technik. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

4. KI-gestützte Beratungsleistungen

Der Auftragnehmer kann bei der Erbringung seiner Beratungsleistungen KI-gestützte Analysewerkzeuge und -systeme einsetzen. Dies umfasst unter anderem:

  • Automatisierte Datenanalysen und Mustererkennung
  • KI-basierte Empfehlungen und Optimierungsvorschläge
  • Natural Language Processing für Dokumentenanalyse
  • Machine Learning Modelle zur Prognose und Simulation

Der Auftraggeber wird über den Einsatz von KI-Systemen informiert. Alle durch KI-Systeme generierten Ergebnisse werden von qualifizierten Mitarbeitern des Auftragnehmers geprüft und validiert.

Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von KI-generierten Analysen und Empfehlungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Empfehlungen vor deren Umsetzung eigenständig zu prüfen und zu bewerten. Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus der Nutzung von KI-Ergebnissen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können eine Anpassung von Fristen und Vergütungen rechtfertigen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Daten frei von Viren und Schadsoftware sind und dass er über alle erforderlichen Rechte zur Weitergabe der Informationen verfügt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.

Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

7. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt wurden
  • der empfangenden Partei vor der Offenbarung bereits bekannt waren
  • von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.

8. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Details zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Werke, Konzepte, Analysen und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke.

Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die interne Verwendung beim Auftraggeber oder bei verbundenen Unternehmen.

Vom Auftragnehmer eingesetzte Standardtools, -vorlagen, -methoden und -frameworks bleiben vollständiges Eigentum des Auftragnehmers und werden dem Auftraggeber nicht zur Nutzung überlassen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist pro Schadensfall auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf EUR 100.000,- begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängelansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Leistungserbringung.

Besondere Haftungsbeschränkung für KI-Systeme: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Eigenheiten, Limitationen oder Fehler von KI-Systemen entstehen, sofern diese trotz sorgfältiger Auswahl und Überwachung auftreten. Dies umfasst insbesondere unvorhersehbare Ergebnisse, Bias in Trainingsdaten und systembedingte Ungenauigkeiten.

11. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit Auftragsbestätigung und läuft bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wiederholter oder erheblicher Verletzung von Vertragspflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Schwerwiegender Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen

Rechtswahl

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Stand: Februar 2026
OptiAI Consulting
Wien, Österreich